Geschichte 11 GK  
 
  Menschen - und Bürgerrechte 01.04.2025 03:43 (UTC)
   
 
Erklärung der Menschen - und Bürgerrechte
(26.08.1789)

Gleichheit:
  • keine Gewalt ausüben, die nicht von ihmm ausgeht (Art.3)
  • durch Grenzen festgelegt (Art.4)
  • jeder darf frei schreiben,reden (Art.11)
  • allgemeine Abgabe für Verwaltung (Art.13)
  • Recht die Notwendigkeit der öffentl. Abgabe zu bestimmen (Art.14)
  • Rechte nicht gesichert -> keine Verfassung (Art.16)
  • von Geburt an gleich an Rechten (Art.1)

Rechte:
  • freie,gleiche Rechte (Art.1)
  • Freiheit,Eigentum,Sicherheit,Widerstand gegen Unterdrückung (Art.2)
  • an Formung mitwirken (Art.6)
  • freie Mitteilung der Gedanken & Meinungen (Art.11)
  • Sicherung der Rechte fordert Streitmacht (Art.12)
  • Rechenschaft über Verwaltung (Art.15)
Gesetz:
  • Gesetz hat Macht, Hinderung an etw., was nicht im Gesetz steht unmöglich (Art.5)
  • Bürger müssen Gesetz gehorchen (Art.7)
  • nur notwendige Strafen festlegen (Art.8)
  • nur die Härte anwenden,die notwendig ist (Art.9)
  • öffentl. Ordnung (Art.10)
  • Eigentum ist heiliges,unverletzliches Recht (Art.17)
Freiheit:
  • gesetzl. Verbote für schädliche Handlungen (Art.5)


 
 
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