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Erklärung der Menschen - und Bürgerrechte
(26.08.1789)
Gleichheit:
- keine Gewalt ausüben, die nicht von ihmm ausgeht (Art.3)
- durch Grenzen festgelegt (Art.4)
- jeder darf frei schreiben,reden (Art.11)
- allgemeine Abgabe für Verwaltung (Art.13)
- Recht die Notwendigkeit der öffentl. Abgabe zu bestimmen (Art.14)
- Rechte nicht gesichert -> keine Verfassung (Art.16)
- von Geburt an gleich an Rechten (Art.1)
Rechte:
- freie,gleiche Rechte (Art.1)
- Freiheit,Eigentum,Sicherheit,Widerstand gegen Unterdrückung (Art.2)
- an Formung mitwirken (Art.6)
- freie Mitteilung der Gedanken & Meinungen (Art.11)
- Sicherung der Rechte fordert Streitmacht (Art.12)
- Rechenschaft über Verwaltung (Art.15)
Gesetz:
- Gesetz hat Macht, Hinderung an etw., was nicht im Gesetz steht unmöglich (Art.5)
- Bürger müssen Gesetz gehorchen (Art.7)
- nur notwendige Strafen festlegen (Art.8)
- nur die Härte anwenden,die notwendig ist (Art.9)
- öffentl. Ordnung (Art.10)
- Eigentum ist heiliges,unverletzliches Recht (Art.17)
Freiheit:
- gesetzl. Verbote für schädliche Handlungen (Art.5)
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